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Organisation und Statuten
Grundsätzliches über Organisation und Regeln der Compagnia di Santa Maria della Mercede, der Gesellschaft Unserer Lieben Frau (U.L.F.) von der Barmherzigkeit, ist in den Generalstatuten (Statuti Generali) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC) festgelegt: Die Compagnia di Santa Maria della Mercede ist als Gemeinschaft gläubiger Laien Teil des katholischen weltweit anerkannten Ordens der Mercedarier. Sie ist ein privater Verein (CIC 299) von Gläubigen mit internationalem Charakter und mit privater juristischer Rechtspersönlichkeit (CIC 322). Die Compagnia ist in Statthaltereien (üblicherweise übereinstimmend mit Staats- oder Sprachgrenzen) und Kommenden (üblicherweise übereinstimmend mit Bistumsgrenzen) organisiert. Der Statthalter (Luogotenente) für die Länder deutscher Zunge repräsentiert für alle Kommenden im deutschen Sprachraum (Hl. Albertus Magnus zu Köln, Hl. Bonifazius zu München und Sel. Marco d'Aviano zu Wien) den Hochmeister (Governatore) des Ritterzweiges der Mercedarier und damit auch den Generalmagister (Maestro Generale) des Mercedarierordens. Der Ordensleitung hat ihren Sitz in Rom.
Die Aufnahme in die Gesellschaft U.L.F. von der Barmherzigkeit steht grundsätzlich Männern (als Cavalieri,
also Ordensritter) und Frauen (als Ordensdamen) offen.
Postulat:
Investitur: Gründe, die einen Beitritt ausschließen:
Arten der Mitglieder: Die Laienmitglieder der Compagnia werden als Professi bezeichnet. Sie werden unterteilt in:
Die geistlichen Angehörigen
der Compagnia werden Ecclesiastici genannt. Diese sind
Welt- oder Ordenspriester, die mit einem nihil obstat ihres eigenen
Ordinariats oder Ordensoberen ausgestattet, in die Compagnia aufgenommen werden können. Sie
versehen Dienst als Beichtväter und Seelsorger. Es gibt auch eine Möglichkeit für jene, die im Moment noch nicht die Anforderungen für eine Aufnahme in den Orden erfüllen, aber die die Ideale, den Geist und die Ziele des Ordens teilen und unterstützen. Diese können als Conversi mit der Compagnia in Freundschaft verbunden sein und ihre Mitarbeit leisten. Sie empfehlen sich dadurch für eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich ihre persönlichen Umstände den Aufnahmekriterien entsprechend geändert haben oder wenn sie selbst meinen, zu einem Beitritt bereit zu sein. Gründe für einen Ausschluss: Der Auschluss eines Kapitularen wird auf Vorschlag des Komturs und im Einvernehmen mit dem Hohen Gerichtshof vom Governatore ausgesprochen. Gründe hierfür sind:
In keinem Falle können Kapitularen und Conversi irgend welche Erstattungsansprüche wirtschaftlicher oder vermögensmäßiger Natur für die Dienste geltend machen, die sie zugunsten oder für Rechnung der Compagnia geleistet haben.
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