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Organisation und Statuten

 

     Grundsätzliches über Organisation und Regeln der Compagnia di Santa Maria della Mercede, der Gesellschaft Unserer Lieben Frau (U.L.F.) von der Barmherzigkeit, ist in den Generalstatuten (Statuti Generali) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC) festgelegt:

     Die Compagnia di Santa Maria della Mercede ist als Gemeinschaft gläubiger Laien Teil des katholischen weltweit anerkannten Ordens der Mercedarier. Sie ist ein privater Verein (CIC 299) von Gläubigen mit internationalem Charakter und mit privater juristischer Rechtspersönlichkeit (CIC 322).

     Die Compagnia ist in Statthaltereien (üblicherweise übereinstimmend mit Staats- oder Sprachgrenzen) und Kommenden (üblicherweise übereinstimmend mit Bistumsgrenzen) organisiert. Der Statthalter (Luogotenente) für die Länder deutscher Zunge repräsentiert für alle Kommenden im deutschen Sprachraum (Hl. Albertus Magnus zu Köln, Hl. Bonifazius zu München und Sel. Marco d'Aviano zu Wien) den Hochmeister (Governatore) des Ritterzweiges der Mercedarier und damit auch den Generalmagister (Maestro Generale) des Mercedarierordens. Der Ordensleitung hat ihren Sitz in Rom.

     Die Aufnahme in die Gesellschaft U.L.F. von der Barmherzigkeit steht grundsätzlich Männern (als Cavalieri, also Ordensritter) und Frauen (als Ordensdamen) offen.

    
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • der Beendigung des 25. Lebensjahres,

  • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche,

  • Treue im Glauben an das Evangelium und Treue zum kirchlichen Lehramt,

  • Führung eines christlichen Lebens unter Einhaltung der Gebote der Kirche,

  • schriftliches Beitrittsgesuch, unterschrieben von einem Ritter als Paten,

  • Empfehlungsschreiben eines Priesters.

     Postulat:
Wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, kann der Beitrittswerber in den Stand eines Postulanten in einer Kommende aufgenommen werden. Das Postulat hat eine Mindestdauer von 6 Monaten.

     Investitur:
Die Aufnahme in den Orden erfolgt in Form einer feierlichen Investitur im Rahmen des alljährlichen Generalkapitels in Rom. In der Nacht vor der Investitur begehen die Postulanten, im Beisein der Ritter und Ordensoberen, die feierliche liturgische Zeremonie der Schildwache. Die Investitur selbst erfolgt durch den Generalmagister in der Kapelle des Generalatshauses des Mercedarierordens.

     Gründe, die einen Beitritt ausschließen:

  • Angehörigkeit bei Organisationen, die von der Kirche verworfen werden oder die Gedankengut verbreiten, die im Gegensatz zur katholischen Sittenlehre stehen oder das Leben in Ehe-Situationen, die mit dem Lehramt nicht im Einklang sind,

  • Belegung mit kanonischen Sanktionen,

  • Verurteilung durch ein weltliches Gericht oder Verdächtigung einer Straftat oder juristische Präventionsmaßnahmen,

  • Urteil des Generalmagisters im Einvernehmen mit dem Hohen Gerichtshof der Compagnia, welcher irgend einen anderen Hinderungsgrund für eine Aufnahme feststellt.

     Arten der Mitglieder:

Die Laienmitglieder der Compagnia werden als Professi bezeichnet. Sie werden unterteilt in:

  • Donaten,

  • Ritter und Damen (Cavalieri e Dame)
    di Grazia,
    d'Onore,
    di Giustizia

  • Devotionsdamen und

  • Devotionsritter (denen die oberen Leitungsfunktionen in der Compagnia vorbehalten sind).

    Diese Ränge unterscheiden sich nach den für den Orden erbrachten Leistungen  sowie im Ausmaß der zu leistenden Gebetsverpflichtung. Letztere reicht von einem Salve Regina täglich bei den Grazialrittern bis zum täglichen Rosenkranz und zum Stundengebet bei den Devotionsrittern.

     Die geistlichen Angehörigen der Compagnia werden Ecclesiastici genannt. Diese sind Welt- oder Ordenspriester, die mit einem nihil obstat ihres eigenen Ordinariats oder Ordensoberen ausgestattet, in die Compagnia aufgenommen werden können. Sie versehen Dienst als Beichtväter und Seelsorger.

  
Professi und Ecclesiatici nehmen an den Kapiteln (Versammlungen der Stimmberechtigten) der Compagnia teil und werden demgemäß auch als Kapitularen bezeichnet.

     Es gibt auch eine Möglichkeit für jene, die im Moment noch nicht die Anforderungen für eine Aufnahme in den Orden erfüllen, aber die die Ideale, den Geist und die Ziele des Ordens teilen und unterstützen. Diese können als Conversi mit der Compagnia in Freundschaft verbunden sein und ihre Mitarbeit leisten. Sie empfehlen sich dadurch für eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich ihre persönlichen Umstände den Aufnahmekriterien entsprechend geändert haben oder wenn sie selbst meinen, zu einem Beitritt bereit zu sein.

     Gründe für einen Ausschluss:

Der Auschluss eines Kapitularen wird auf Vorschlag des Komturs und im Einvernehmen mit dem Hohen Gerichtshof vom Governatore ausgesprochen. Gründe hierfür sind:

  • Verlust einer der Voraussetzungen für die Aufnahme,

  • Abkehr vom Glauben,

  • rechtswidrige Ehesituation,

  • fortdauernde Nichtbeachtung der sich aus den Statuten ergebenden Verpflichtungen.

     In keinem Falle können Kapitularen und Conversi irgend welche Erstattungsansprüche wirtschaftlicher oder vermögensmäßiger Natur für die Dienste geltend machen, die sie zugunsten oder für Rechnung der Compagnia geleistet haben.

 

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